Hauseigene Küche

Die Auf­gabe der hauswirtschaftlichen Mitar­beit­er im Küchen­bere­ich ist es, Mahlzeit­en auf­grund der ernährungswis­senschaftlichen Erken­nt­nisse unter Berück­sich­ti­gung der Wün­sche und Bedürfnisse der Bewohn­er zu bere­it­en und entsprechend zu präsen­tieren. Bei Behin­derung und Krankheit wird auf die beson­deren Bedürfnisse des Bewohn­ers Rück­sicht genom­men und seinen Fähigkeit­en und Gewohn­heit­en Rech­nung getra­gen. Hier­für ist eine koop­er­a­tive Zusam­me­nar­beit mit den Pflege- und Ser­vicemi­tar­beit­ern notwendig. Die Küchen­leitung ist verpflichtet, die Bewohn­er in die Speise­plangestal­tung einzubeziehen und bei Beratungs­be­darf diesem nachzukom­men. Kuli­nar­ische Aktio­nen entsprechend der regionalen und saisonalen Gegeben­heit­en bieten Abwech­slung und Ori­en­tierung­shil­fen. Im Ent­gelt enthal­tene Mahlzeit­en, Früh­stück, Zwis­chen­mahlzeit, Mit­tagessen (Normal‑, Schon- und veg­e­tarische Kost zur Auswahl), Nach­mit­tagskaf­fee, Aben­dessen und Spätmahlzeit sowie Getränke zur Deck­ung des täglichen Flüs­sigkeits­be­dar­fes (Kaf­fee, Tee und Sprudel) wer­den dem Bewohn­er ange­boten. Auf­grund ärztlich­er Verord­nun­gen wer­den entsprechend notwendi­ge Son­derkost­for­men zubere­it­et und serviert.