Hauseigene Küche
Die Aufgabe der hauswirtschaftlichen Mitarbeiter im Küchenbereich ist es, Mahlzeiten aufgrund der ernährungswissenschaftlichen Erkenntnisse unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner zu bereiten und entsprechend zu präsentieren. Bei Behinderung und Krankheit wird auf die besonderen Bedürfnisse des Bewohners Rücksicht genommen und seinen Fähigkeiten und Gewohnheiten Rechnung getragen. Hierfür ist eine kooperative Zusammenarbeit mit den Pflege- und Servicemitarbeitern notwendig. Die Küchenleitung ist verpflichtet, die Bewohner in die Speiseplangestaltung einzubeziehen und bei Beratungsbedarf diesem nachzukommen. Kulinarische Aktionen entsprechend der regionalen und saisonalen Gegebenheiten bieten Abwechslung und Orientierungshilfen. Im Entgelt enthaltene Mahlzeiten, Frühstück, Zwischenmahlzeit, Mittagessen (Normal‑, Schon- und vegetarische Kost zur Auswahl), Nachmittagskaffee, Abendessen und Spätmahlzeit sowie Getränke zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfes (Kaffee, Tee und Sprudel) werden dem Bewohner angeboten. Aufgrund ärztlicher Verordnungen werden entsprechend notwendige Sonderkostformen zubereitet und serviert.