Hauswirtschaft

Die Mitar­beit­er der Hauswirtschaft sind für die Raumpflege und für die Beratung der Bewohn­er in dies­bezüglichen Angele­gen­heit­en zuständig. Bei der Reini­gung der Bewohn­erz­im­mer wer­den die Bedürfnisse der Bewohn­er berück­sichtigt; dies bezieht sich auf den Zeit­punkt sowie die Art und Weise der Reini­gung. Bewohn­er und Ange­hörige haben die Möglichkeit, bei der Bewohn­erz­im­mer­reini­gung mitzuwirken. Die Raum- und Ausstat­tungsreini­gung erfol­gt durch fir­men­zuge­hörige Mitar­beit­er. Die Reini­gung der Fen­ster­flächen wird von einem Dien­stleis­tung­sun­ternehmen durchge­führt. Dass die jew­eils gülti­gen Hygien­er­ichtlin­ien bei der Reini­gung Anwen­dung find­en, ist selb­stver­ständlich. Die Auswahl der einge­set­zten Pro­duk­te wird unter dem Aspekt der ökol­o­gis­chen Verträglichkeit getroffen.